Vertrag

zwischen Bayern und Württemberg vom 31. März 1861

Mit diesem Vertrag verpflichtete sich die württembergische Regierung, 12 Jahre keine Verbindung zwischen der Rems- und Filsbahn herzustellen. Als die Frist verstrichen war, konnte die Brenztalbahn mit Ulm verbunden werden. Später folgte die Verbindung Schwäbisch Gmünd-Göppingen, mit dem Klepperle.

 

Vertrag vom 31. März 1861 zwischen Bayern und Württemberg

Der Bahnbau