Vertrag
Mit diesem Vertrag verpflichtete sich die württembergische Regierung, 12 Jahre keine Verbindung zwischen der Rems- und Filsbahn herzustellen. Als die Frist verstrichen war, konnte die Brenztalbahn mit Ulm verbunden werden. Später folgte die Verbindung Schwäbisch Gmünd-Göppingen, mit dem Klepperle.
Vertrag vom 31. März 1861 zwischen Bayern und Württemberg
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Der Bahnbau
