Der Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie das Fünfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verabschiedet. Damit ist der Weg für milliardenschwere Förderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) frei.
Die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021 aufgestockt. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann zwei Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2026 steigt dieser Betrag erneut um 1,8 Prozent jährlich. Außerdem treten mit der Novelle weitere Verbesserungen ein, berichtet Kiesewetter: „So wird der Bund seinen Fördersatz bei Elektrifizierungen der Bahnstrecken von 60 auf 90 Prozent erhöhen. Außerdem wird der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt. Vorhaben werden künftig ab einer Größenordnung von 30 Millionen Euro statt bisher 50 Millionen Euro gefördert - in Einzelfällen wird die Grenze sogar bis auf zehn Millionen Euro gesenkt. Auch neue Fördermöglichkeiten, wie die Grunderneuerung von bestehenden ÖPNV-Anlagen, sogenannte Bestandssanierung und den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV werden künftig möglich sein.“
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder in den Jahren 2020 bis 2025 zusätzlich mehr als 5,2 Milliarden Euro. „Damit haben die Länder die Möglichkeit, die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung zu steigern. Für Baden-Württemberg sind das allein über 617,4 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln mit denen zusätzliche Zugfahrten bestellt, also Fahrpläne deutlich ausgeweitet werden können.“
Für Wahlkreisabgeordneten Kiesewetter ist hierbei besonders wichtig, dass von den Erhöhungen insbesondere Angebote in ländlichen Räumen profitieren: „Diese Erhöhungen kommen gerade rechtzeitig für Ostwürttemberg. Hier steht der Ausbau und die Elektrifizierung der Brenzbahn an, um den Personennahverkehr auf dieser Strecke erhöhen zu können. Ziel ist ein stündlicher RE und eine stündliche IRE-Linie, die in Aalen um eine halbe Stunde zueinander versetzt ankommt bzw. abfährt. Ebenfalls sind Gutachten zum Ausbau der Rems- und Oberen Jagstbahn in Auftrag. Hier geht es darum, einen schnellen Zug pro Stunde auf der Strecke Stuttgart - Aalen - Nürnberg zu ermöglichen.“
Abschließend berichtet Kiesewetter: „Künftig können Kommunen auch innovative Seilbahnprojekte zu 75% vom Bund fördern lassen, vielleicht hat hierbei ja eine Stadt wie Heidenheim innovative Ideen.“