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22.11.18 23:39 Uhr Alter: 5 Jahre
Finanzierungsfrage als Dauerbrenner Brenzbahn Elektrifizierung und zweigleisiger Ausbau: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter schiebt den Ball dem Land zu, dort verweist man auf den Bund.
Zwei entscheidende Defizite hat die Brenzbahn, an deren Beseitigung die Politik seit Jahren arbeitet: Es fehlt ein zweites Gleis sowie die Elektrifizierung. Während für beides die Planung läuft, bleibt die Frage der Finanzierung ein Dauerbrenner. Jüngst hat sich CDU-Bundestagsabgeordneter Roderich Kiesewetter damit beschäftigt und sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bezüglich des neuen Förderprogramms für die Elektrifizierung von Schienenstrecken informiert.

Das Land hat in seiner Vorschlagsliste die Brenzbahn schon mal in den vordringlichen Bedarf hochgestuft. Heißt: Die Stromleitung sollte bis 2025 gebaut werden.

Laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums an Kiesewetter ist geplant, bis Ende 2018 das Konzept der Förderinitiative zu entwickeln.

Die Vorlage der Förderrichtlinie soll 2019 erfolgen. Die Bundesregierung habe vorsorglich einen Titel zur Elektrifizierung von Bahnnebenstrecken im Haushaltsentwurf 2019 eingerichtet. Insgesamt habe der Bund für den Zeitraum 2019 bis 2022 zunächst 75 Millionen Euro eingestellt, so Kiesewetter, der jedoch die Erwartungen gleich mal dämpft: „Ob damit auch die Brenzbahn zum Zuge kommt, bleibt jedoch fraglich, denn bei der Brenzbahn handelt es sich offensichtlich um eine Strecke des Nahverkehrs, für die vorrangig also das Land zuständig ist.“ Für Nahverkehrsstrecken bestehe bereits grundsätzlich die Finanzierungsmöglichkeit für Elektrifizierungsvorhaben im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme der Länder. Aktuell prüft das BMVI jedoch, wie die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten ergänzt werden könnten, um auch regionale Strecken und innovative Kombinationslösungen mit alternativ betriebenen Schienenfahrzeugen finanzieren zu können.

Land muss zustimmen Welche Strecken Eingang in die geplante Förderinitiative des Bundes finden, lasse sich noch nicht abschätzen, teilte das BMVI Kiesewetter mit. Für die Elektrifizierung der Brenzbahn bestehe nach derzeitiger Lage grundsätzlich aber die Möglichkeit einer Finanzierung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), sofern das Land Baden-Württemberg zustimme und die Fördervoraussetzungen erfüllt würden.

Auf dieses Programm setzt Kiesewetter auch in Bezug auf den teilweise zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn, der nach momentanen Schätzungen rund 66 Millionen Euro kosten wird. Dass der Ausbau der Brenzbahn nicht in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen worden sei, sei deshalb nicht verwunderlich, denn dieser beziehe sich auf Fernverkehrsstrecken und Güterverkehr.

Nahverkehrsmaßnahmen würden über Programme wie das Landesoder Gemeindeverkehrsfinanierungsgesetz des Bundes finanziert.

Kiesewetter unterstreicht, dass die Brenzbahn keine Fernverkehrs-Relevanz aufweise und somit die Entscheidung richtig gewesen ist. Es hilft auch nicht, dies ständig zu beklagen.

Kritisiert hatten die Entscheidung zuletzt die Jusos Heidenheim und Ostalb, die deshalb fordern, Mittel zum Ausbau bereitzustellen bei Bund und Land. Aufgrund eines SPNV-Anteils am Gesamtverkehr von über 90 Prozent sei ein Ausbau der Strecke Ulm – Aalen durch das Land als zuständigem Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs zu verfolgen.

Roderich Kiesewetter begrüßt deshalb die von Landrat Thomas Reinhardt eingeleiteten Maßnahmen des Stresstests und der Vorbereitungen für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die dazu dienen sollen, dass die Brenzbahn letztlich für das GVFG-Programm des Bundes angemeldet werden könnte und der teilweise zweigleisige Ausbau finanziert würde.

Ein wenig anders beurteilt man die Finanzierungs-Zuständigkeiten beim Land: „Wir halten uns an den Gesetzeswortlaut, der die Verantwortung für die bundeseigene Schieneninfrastruktur auch beim Bund sieht“, heißt es aus dem Landesverkehrsministerium. „Davon unabhängig setzen auch wir auf das vom Bund angekündigte Förderprogramm.