Für 99,50 Euro hat die Mathestudentin Ende August am Fahrkartenschalter am Heidenheimer Bahnhof das Ticket gelöst. Um das Stück Papier für den täglichen Gebrauch zu schützen, schweißte die junge Frau das Ticket in Folie ein – nicht ahnend, dass sie damit einen Fehler beging, der ihr einigen Ärger einbringen sollte.
Seit Semesterbeginn Anfang Oktober pendelt die Studentin täglich von Heidenheim nach Ulm und fährt dann mit dem Ticket im Ding-Tarifverbund per Bus weiter bis zur Universität.
Das ging bis vorigen Montag problemlos über die Bühne. Bis ein Zugbegleiter beim zweiten Blick auf das Ticket die Laminierung entdeckte. Obwohl die Frau per Personal- und Studentenausweis glaubhaft versicherte, dass das Ticket ihr gehört, half ihr das nicht weiter. Man dürfe die Karte nicht laminieren, eröffnete ihr der Mann in Bahnuniform und verlangte von ihr eine Nachzahlung von 40 Euro.
„Sie konnten heute bei der Fahrkartenprüfung keine gültige Fahrkarte vorlegen“, ist auf dem Ticket vermerkt, das die Frau ungläubig in den Händen hält. „Ich hatte eine Fahrkarte, habe mich ausgewiesen und werde behandelt wie eine Schwarzfahrerin“, sagt die Studentin in der Hoffnung, dass es sich um einen schlechten Scherz handeln muss.
Doch weit gefehlt. Im Bahn-Reisezentrum in Ulm sagt man ihr zum Laminierverbot: „Das ist halt so.“ Eine Mitarbeiterin versucht kurz, die Laminierung zu entfernen, erfolglos. Tags drauf in Heidenheim konnte man ihr ebenso wenig weiterhelfen und verwies die Frau – immerhin mit noch immer ungültiger Fahrkarte – an die Fahrkartenstelle des Ding-Tarifverbunds in Ulm. Gegen eine Gebühr von zehn Euro erhielt die Studentin schließlich ein neues Semesterticket. Und zugleich eine Plastik-Schutzhülle für den täglichen Gebrauch.
Doch nun nach all der Schererei auch noch 40 Euro Strafe zu bezahlen für einen Fehler, die sie gefühltermaßen gar nicht begangen hat? Denn schließlich hat weder der Mitarbeiter am Schalter sie auf das Laminierverbot aufmerksam gemacht noch gibt es einen Hinweis auf dem Ticket selbst.
Die Studentin hat jetzt erst einmal per E-Mail Widerspruch eingelegt bei der Bahn. Was daraus wird, weiß sie nicht, denn bislang ging nur die automatisch generierte Eingangsbestätitung ein.
Nachgefragt bei der Bahn ob des seltsam bürokratisch anmutenden Falls erklärt eine Sprecherin, dass der Zugbegleiter wenig Spielraum habe. Er müsse den Sachverhalt feststellen. Den Rest prüften die Kollegen am Schreibtisch.
Ob diese nun im Fall der Studentin ein Nachsehen haben oder auf die 40 EuroNachzahlung bestehen, ist bislang nicht bekannt.
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Frau auf der Brenzbahn behandelt wie eine Schwarzfahrerin.
Von: Karin Fuchs HZ
Behandelt wie einen Schwarzfahrer Obwohl sie ein Semester Bahnticket für Studenten hatte, wurde eine junge Der Grund: Sie hatte den Fahrschein zum Schutz einlaminiert.
Damit war die Karte jedoch laut Lesart der Bahn ungültig.