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11.10.11 23:05 Uhr Alter: 13 Jahre
Ja heißt Nein zu S 21 und Nein heißt Ja zu S 21: Die Volksabstimmung und ihre Tücken
Von: Hendrik Rupp HZ
Natürlich – letzten Endes soll es bei der Volksabstimmung am 27. November um die Frage des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 gehen.

Doch die knifflige Rechtslage macht eine derart einfache Fragestellung unmöglich. Auf den Stimmzetteln wird am 27. November folgende Frage stehen: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ,Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21’ zu?“ Es gilt, um die Ecke zu denken: Wer für das Gesetz ist, ist für ein Kündigungsrecht. Wer also mit „Ja“ stimmt, ist gegen S 21. Umgekehrt bedeutet eine Ablehnung des Gesetzes, dass man keine Kündigung will – wer also mit „Nein“ stimmt, ist für S 21.

Hintergrund ist der juristische Trick, mit dem die Landesregierung den Weg für die erste landesweite Volksabstimmung frei machte: Der Gesetzentwurf zur Kündigung der S 21-Finanzierungsverträge wurde am 28. September wie geplant mehrheitlich von Seiten der SPD, CDU und FDP abgelehnt. Nach der Abstimmung wurde das Referendum beantragt.

Abgestimmt wird allerdings über den Landesanteil an der Projektfinanzierung von S 21 – also nicht direkt über den Tiefbahnhof. Die 2,9 Milliarden Euro teure Neubaustrecke Wendlingen–Ulm wird bei der Volksabstimmung ausgeklammert.

Landesweit müsste ein Drittel der Stimmberechtigten an der Volksabstimmung teilnehmen und für das S 21-Kündigungsgesetz mit „Ja“ stimmen, damit das Gesetz angenommen ist. Das wären etwa 2,5 Millionen Bürger.

Alle Haushalte sollen rechtzeitig vor der Volksabstimmung eine Infobroschüre zum Verfahren erhalten.