So musste allein die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn rund 50 % ihrer RS 1 stilllegen, was in Brandenburg zu einem Schienenersatzverkehr auf der Linie RB 35 führt. Die RB 36 verkehrt nicht zwischen Königs-Wusterhausen und Berlin-Schöneweide. In Mecklenburg ist der Verkehr auf der R3 eingeschränkt. Die Prignitzer Eisenbahn (PEG) hat auf den RB 73 und 74 die RS 1 durch firmeneigene LVT/S ersetzt. Somit finden zwar alle Fahrten statt, allerdings ist der Komfort und das Platzangebot eingeschränkt. Auch auf der RB 12 in Brandenburg werden nur Solo-Triebwagen eingesetzt. Bei der City-Bahn Chemnitz (CBC) werden die Linie 516 und 525 im SEV gefahren, auf der Linie 523 nur zwischen Lichtenstein und Glauchau. Die Triebfahrzeuge der Hohenzollerischen Landesbahn (HzL) sind nach deren Angaben von der Verfügung nicht betroffen. Die DB ZugBus RAB musste in Baden-Württemberg 36 Regio-Shuttle abstellen. Von den anderen Betreibern liegen keine Angaben vor.
Unser Büchertipp:
Eine Dokumentation über die Anfänge des öffentlichen Stadtlinienverkehrs in Stuttgart - 1860 bis 1897
15.07.09 14:04 Uhr Alter: 15 Jahre
Regio-Shuttle: Konsequenzen für die EVU
Von: eurailpress.de
Die am Montag erlassene Allgemeinverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bezüglich der ADtranz/Stadler Regio-Shuttle RS 1 hat für zahlreiche Bahnunternehmen Konsequenzen.
Kategorie: Aktuelles, Nahverkehr
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