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30.01.08 21:37 Uhr Alter: 16 Jahre
Den Heidenheimer Bahnhof im Blick
Von: Pressemitteilung/HZ/HNP
Kreisseniorenrat vermisst Rolltreppen

Nicht nur eine Rolltreppe wird vermißt: Langenau und Giengen haben einen Aufzug, während Heidenheim noch nicht mal im Umbau der letzten Jahre einbezogen war. Foto: Uwe Siedentop.

Der Kreisseniorenrat Heidenheim hat die Deutsche Bahn AG jetzt aufgefordert, im Bahnhof Heidenheim Rolltreppen für die Beförderung von Gepäckstücken und Kinderwagen einzurichten.
Es sei einer Kreisstadt unwür dig, dass man, wenn man Züge auf Bahnsteig 2 errei chen wolle, wie in alten Zei ten seine Koffer hinunter und hinauftragen müsse. Von Kin derwagen ganz zu schweigen. Außerdem hätten Behinderte keine Chance, vom Bahnhofs gebäude auf den Bahnsteig 2 zu gelangen. Personal, das man um Hilfe bitten könne, sei nicht mehr vorhanden. Das Überqueren der Schienen sei aus Sicherheitsgründen untersagt und das sei auch sinnvoll. Es sei daran zu er innern, dass bei Benutzung der IRE und aller nach Aalen fahrenden Züge Bahnsteig 2 aufgesucht werden müsse. Hier sei eine Installation einer Rolltreppe überfällig. In der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschloss der Kreisseniorenrat zudem eine neue Satzung, die die Bildung neuer und die Tätigkeit von Stadt- und Ortsseniorenräten im Bereich des Landkreises einbezieht. Sie werden künftig im Kreisseniorenrat mit Sitz und Stimme vertreten sein. Auf der anderen Seite können dem Kreisseniorenrat keine Einzelmitglieder mehr beitreten. Mit der neuen Satzung wird die Zusammenarbeit von Kreis-, Stadt- und Ortsseniorenräten besser miteinander verzahnt. Der Leiter des Dezernates für Jugend und Soziales, Anton Dauer, informierte die Mitgliederversammlung über die aktuellen Aktivitäten der Landkreisverwaltung in der Entwicklung der Altenhilfefachberatung. Hier sind im April 2008 zukunftsweisende Entscheidungen des Kreistages zu erwarten. Außerdem setzte sich die Mitgliederversammlung mit dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zu einem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auseinander. Im Grundsatz sei der seit langem anstehende Reformbedarf in der Pflegeversicherung mit den inhaltlichen Bestimmungen in diesem Entwurf keineswegs gesichert.