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06.10.16 16:18 Uhr Alter: 8 Jahre
Ab 1. Oktober 2016 neue Verkehrsverträge aktiv
Von: Uwe Siedentop
FAHRPLANKONVERENZ HERBST 2016. Zum diesjährigen Fahrplanwechsel werden im Dezember spürbare Veränderungen wirksam. Diese Veränderungen bringen zwar kaum Fahrplananpassungen mit sich, aber im Wesentlichen mehr Komfort und mehr Pünktlichkeit. Die Übergangsverträge geben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) gegenüber des „Großen Verkehrsvertrages“ deutlich mehr Möglichkeiten, Pünktlichkeit und Komfort beim Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einzufordern.


Am 30. September 2016 endete zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG ein Vertrag, der in den letzten Jahren viel Verdruss und Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste der Brenzbahn beschert hat: Keinerlei vertraglich gesicherten Qualitätsansprüche, keinerlei Vorgaben in Sachen Pünktlichkeit und keinerlei Möglichkeiten dies einzufordern hatte der Abschluss dieses Vertrages mit sich gebracht.

Ab 1. Oktober gehören diese Unannehmlichkeiten der Vergangenheit an: Neue Verträge wurden abgeschlossen, die es der NVBW erlauben, Pünktlichkeit und Qualität einzufordern. Sollten diese in den Verträgen festgeschriebenen Qualitäten nicht eingehalten werden, muss das EVU finanzielle Einbußen befürchten.

Ganz besonderes spürbar für den Fahrgast ist die Zeitspanne, in der die Fahrzeuge als „pünktlich“ gelten: Waren im alten Verkehrsvertrag die Bahn noch pünktlich, wenn der Zug 5 Minuten und 59 Sekunden zu spät kam, so sind im neuen Vertrag 4 Minuten festgelegt. Ist ein Zug 31 Minuten zu spät, so wird das gar als Ausfall gewertet und das EVU bekommt für diese Fahrt keine vereinbarten Gelder pro Kilometer.

Aber nicht nur die Pünktlichkeit ist in den Verträgen festgeschrieben worden. So fanden auch die Punkte Ausfall der Neigetechnik, falsche Fahrzeuge, Ausfall des Infosystems (im Zug und am Bahnsteig), Ausfall des Personals und der Ausfall der Fahrzeuge Eingang in das Schriftwerk. Ebenso wurde geregelt, dass sich das Personal auf dem Fahrzeug nicht mehr beim Fahrer aufhalten darf. Ist das überwiegend der Fall, muss das EVU finanzielle Einbußen befürchten. Zu erwarten ist ein Einsatz dieses Personal in den Fahrzeugen zu 25%. D. h.: Auf 25% der Fahrten muss eine Begleitperson in Zug mitfahren.

Damit das EVU diesen Verträgen gerecht werden kann, wurden von Seiten der NVBW Maßnahmen getroffen, die es dem EVU erlauben, die Qualitätsmerkmale einzuhalten: So muss z. B. für den IRE eigens ein extra Fahrzeug bereitgehalten werden, um bei Ausfall eins anderen gleich zur Verfügung zu steht.

Ferner sieht das Vertragswerk neue Fahrzeuge vor: Für den IRE werden die Triebwagen der Baureihe 612 umgebaut, in den neuen Farben lackiert und sie erhalten Steckdosen, WLAN und ein neues Fahrgastinfosystem. Dieses Fahrgastinfosystem wird dann dem Fahrgast die zu erwartenden Anschlüsse aufzeigen. Die Fahrzeuge werden nach und nach ab August 2017 zum Einsatz kommen.

Nachdem auf der Brenzbahn bereits seit Anfang 2016 neue Triebfahrzeuge der Baureihe 644 eingesetzt werden, wird diese Fahrzeugflotte nach und nach vermehrt eingesetzt werden. Die Werkstatt in Ulm gesteht noch Probleme mit den Fahrzeugen ein, kommt aber immer besser damit zurecht, so dass auch ein vermehrter Einsatz zu erwarten ist.

Ein Wermutstropfen trübt allerdings die neuen Aussichten: Nicht alle Qualitätsmerkmale werden im Übergangsvertrag zwischen 2016 und 2019 zum Einsatz kommen. Erst in den neuen Verträgen nach den Ausschreibungen im Juli 2019 können alle Qualitätsmerkmale eingefordert werden. In dieser Zeit werden die Merkmale aber nach und nach aufgebaut. Auch werden durch die neu Umgebauten Fahrzeugen der IREs, die Triebwagen der Reihe 612, diese Merkmale schneller verfügbar haben.

Mit den neuen Fahrzeugen für den IRE-Verkehr kommt auch eine neue Fahrradmitnahme: 18 Fahrräder können die Triebwagen aufnehmen und das ist ab Dezember 2016 vorgesehen.

Für die schon seit langem vor allem vom VCD eingeforderten Spätzüge der Gattung RE bzw. RB 23.15 Uhr ab Ulm und 23.35 ab Aalen werden erst ab den neuen Verträgen, voraussichtlich also Juni 2019, eingeführt werden.

Der stündliche IRE zwischen Aalen und Ulm und zurück kann aus strukturellen Hindernissen heraus nicht gedacht werden: Hier fehlt die Zweigleisigkeit, zumindest der von der IG-Brenzbahn angestrebte abschnittsweise Ausbau.

Der Übergangsvertrag 1. Oktober 2016 bis 30. Juni 2019 ist bereits in Kraft getreten. Die Umstellungen wird noch etwas holprig sein, dürfte aber in den nächsten 4 bis 8 Wochen bereinigt sein.

Fahrplanänderungen ab 1. Oktober 2016: Der RE ab Aalen 5.54 wird bis Ulm um rund 10 Minuten beschleunigt und nach Sigmaringen durchgebunden. Die RE-Lücken um 21:13 Uhr ab Ulm und um 22:33 Uhr ab Aalen wurden nach dem vorliegenden Plan nicht geändert.

Die IRE-Züge Ulm-Aalen fahren von 8 bis 20 Uhr und Aalen-Ulm von 9 bis 21 Uhr täglich im Zweistundentakt.

Achtung auf der Lokalbahn Amstetten-Gerstetten: Der Fahrplan wurde auf die geänderten Anschlusssituationen in Amstetten angepasst.

 

 

INFO.

Übergangsverträge zwischen DB Regio und dem Land Baden-Württemberg (NVBW).

Diese Verträge regeln die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in der Zeit zwischen dem Auslauf des „Großen Verkehrsvertrages“ zum 30. September 2016 und der Inbetriebnahme der neuen Verkehre auf den derzeit noch in der Ausschreibung befindlichen Netzen ab 1. Juli 2019.

Seit 1. Oktober 2016 hat das Neigetechnik-Netz 5 die RAB übernommen. Dieses Netz 5 beinhaltet unter anderem die Brenzbahn und erstreckt sich zwischen Stuttgart und Lindau sowie Aalen, Ulm und Basel. Dieses Netz soll komplett mit den Fahrzeugen der Baureihe 612 in den neuen Landesfarben gefahren werden.